AGB der Reitschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reitschule Maike Mirbach

§1   Änderungen von Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind unverzüglich der Reitschule Mirbach per E-Mail (reitschule-mirbach@gmx.de) mitzuteilen.
Ebenso sind gesundheitliche Beeinträchtigungen wie z.B. Asthma, Diabetes o.ä. der Reitschule zu melden. Hierbei geht es um das Wohl Ihrer Kinder, bitte sorgen Sie dafür, dass wir sie im Notfall jederzeit erreichen können.

§2   Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/ die Inhaber der Personensorge für minderjährige Reiter, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei
entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehören insbesondere das Risiko der Verletzung, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bei Unfällen, Schäden oder Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber der Reitschule Mirbach, deren Mitarbeiter oder Bewohner des Anwesens geltend gemacht werden. Die Reitschule haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Reitschule haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihrer
Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer oder Erfüllungshilfen verursacht hat. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule, des Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten.
Es wird darauf hingewiesen durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen. Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet und dann sind die Hunde an der Leine zuführen. Hinterlassenschaften sind sofort vom Halter zu entsorgen.

§3   Den Anweisungen des Leiters der Reitschule, des Reitlehrers oder dessen Gehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Anmeldung und den dafür vorgesehenen Zeiten möglich. Die Termine für die Reitstunden werden durch die Reitschule Mirbach nach den Sommerferien festgelegt und gelten für das gesamte Schuljahr.
Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber oder trödeln- werden nicht nachgeholt.
Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, zu entscheiden, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich im Reitbetrieb, außerhalb deren Reitstunden aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für die Reitschule.
Die inhaltliche Gestaltung des Reitunterrichts obliegt ausschließlich dem Reitlehrer. Der richtige Umgang mit den Pferden sorgt für Sicherheit beim Reiten und gehört genau so zum Reitunterricht wie das Reiten selbst. Wir behalten uns vor mit den Reitschülern intensiven Theorieunterricht vorzunehmen, wenn wir es für nötig halten.
Daraus leitet sich kein Ersatzanspruch wegen gekürzter Reitzeit ab.
Ebenso ist die Reitschule Mirbach berechtigt, in Folge von höherer Gewalt oder klimatischen Bedingungen den Reitunterricht nicht stattfinden zu lassen, wenn die Sicherheit und/oder die Gesundheit von Pferd und Reiter nicht gewährleistet ist. In diesem Fall wird eine ausführliche Theoriestunde oder ähnliche Beschäftigungen rund ums Pferd vorgenommen. Wir bitten Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn Sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten.

§4   Die monatlichen Beiträge für den Reitunterricht werden zu Monatsanfang durch die Reitschule Mirbach per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Rückgang der Zahlung erfolgt eine einmalige Zahlungserinnerung, die dabei anfallenden Bearbeitungsgebühren trägt der Reitschüler. Reitstunden sind spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Bei späterer Stornierung oder nicht Erscheinen des Reitschülers verfällt die Reitstunde. Ein Anspruch auf Nachholen dieser Stunde besteht nicht. Rechtzeitig abgesagte Stunden können innerhalb eines Monats oder nach Absprache in den Schulferien nachgeholt werden, dieses ist 4 mal pro Jahr gestattet. Bei kurzfristigen Erkrankungen bitten wir um schnellstmögliche Benachrichtigung, spätestens bis
14.00 Uhr. Die Stunde kann ebenfalls innerhalb von 4 Wochen oder in den Schulferien nachgeholt werden. Die Reitschule behält sich das Recht vor ein Attest einzufordern.
Bei längerer Erkrankung, die die Teilnahme am Reitunterricht verhindert, kann der Einzug des Reitstundenbeitrags nach Absprache ausgesetzt werden. Diese Reitstunden können nicht nachgeholt werden. An gesetzlichen Feiertagen ruht der Reitschulbetrieb, auch unsere Pferde brauchen mal eine Pause. Diese Stunden können nicht nachgeholt werden. An Brückentagen findet der Reitunterricht regulär statt.
Für die Schulferien liegt zwei Wochen vor den Ferien im Stall ein Plan aus. Hier dürfen sich die Reitschüler eintragen. Hierbei bitte die Weisungen auf der ersten Seite beachten.
Versäumte Reitstunden aus den Schulferien können nicht nachgeholt werden.
Das Tragen eines Reithelms ist Pflicht! Ausnahmen werden nicht gestattet.

Jeder Reiter bringt seine persönliche Ausrüstung mit:
TÜV geprüfter 3-Punkte- Sicherheitshelm
Reithose
Stiefel oder Stiefeletten mit Chaps und Absatz
Reithandschuhe
und eine Gerte als Minimalausrüstung gehören dazu.
Schutzwesten sind beim Springunterricht Pflicht!

Beim Voltigieren gilt:
Voltigierschläppchen (Im Winter weiche Turnschuhe)
enganliegende Leggings und enganliegende Oberbekleidung.
Bei nicht ordnungsgemäßer Ausrüstung behalten wir uns vor den Reitschüler aus
Sicherheitsgründen von der Unterrichtseinheit auszuschließen.

Datenschutz
Die Reitschule Mirbach nutzt personenbezogene Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift ) nur zur Information in eigener Sache, eine wissentliche Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden während der Vertragslaufzeit gespeichert und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses umgehend gelöscht.

Salvatorische Klausel
Die Reitschule behält sich vor, diese AGB und die Preisliste jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht, bzw. per Mail an unsere Kunden versendet oder ausgehängt.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.